Die Meldebehörde darf Daten der Einwohner in folgenden Fällen weitergeben:

  • An Parteien, Wählergruppen u.a. Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  • Bei Alters- und Ehejubiläen
  • An Adressbuchverlage
  • An das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen, die im Folgenden Jahr 18 Jahre alt werden
  • An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentliche-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können der Übermittlung ihrer Daten widersprechen.

Wenn Sie dieses nicht wünschen müssen Sie einen Antrag stellen.

Zuständige Stelle

Bürgerservice
Am Rathaus 1
48346 Ostbevern