Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe haben Personen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen können.
Dies kann z.B. bei vorübergehender voller Erwerbsminderung oder bei Bezug von Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres zutreffen, sofern das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das des Ehepartners/Lebenspartners zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
Im Unterschied zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit auch von Kindern bzw. Eltern.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorher telefonisch einen Tremin.


Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

 
Jobcenter des Kreises Warendorf
Anlaufstelle Ostbevern
Dienstsitz
Am Rathaus 1
48346 Ostbevern
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Leistungsgewährung:
02581 53 5860
 
Vermittlung und Fallmanagement:
02581 53 5760

Unterlagen

Einkommensnachweise wie z.B.

  • Rentenbescheid
  • Lohnbescheinigung
    Krankengeldbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Einkommens-/ Lohnsteuerbescheid
  • Nachweise über Belastungen wie z.B.
  • Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung
  • Belastungen für Haus/Eigentumswohnung
  • Abrechnung EVB über Strom/Gas
  • Versicherungsbeiträge


Sonstiges wie z.B.

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher mit aktuellem Stand
  • Nachweis über PKW-Haltung (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)
  • Nachweis über sonstiges Vermögen oder vermögenswerte Ansprüche, z.B. aus Übertragsverträgen, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen...


Bei Trennung/ Scheidung

  • Schriftwechsel in der Trennungs-/ Unterhaltsangelegenheit
  • Scheidungsurteil
  • Urteil/ Vergleich über Unterhalt
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheid  über die Gewährung von
  • Unterhaltsvorschusszahlungen

Zuständige Stelle

Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2
48207 Warendorf

02581 53-0
02581 53-1099
E-Mail senden

Bürgergeld

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe haben Personen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen können.
Dies kann z.B. bei vorübergehender voller Erwerbsminderung oder bei Bezug von Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres zutreffen, sofern das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das des Ehepartners/Lebenspartners zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
Im Unterschied zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit auch von Kindern bzw. Eltern.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorher telefonisch einen Tremin.


Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

 
Jobcenter des Kreises Warendorf
Anlaufstelle Ostbevern
Dienstsitz
Am Rathaus 1
48346 Ostbevern
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Leistungsgewährung:
02581 53 5860
 
Vermittlung und Fallmanagement:
02581 53 5760

Einkommensnachweise wie z.B.

  • Rentenbescheid
  • Lohnbescheinigung
    Krankengeldbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Einkommens-/ Lohnsteuerbescheid
  • Nachweise über Belastungen wie z.B.
  • Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung
  • Belastungen für Haus/Eigentumswohnung
  • Abrechnung EVB über Strom/Gas
  • Versicherungsbeiträge


Sonstiges wie z.B.

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher mit aktuellem Stand
  • Nachweis über PKW-Haltung (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)
  • Nachweis über sonstiges Vermögen oder vermögenswerte Ansprüche, z.B. aus Übertragsverträgen, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen...


Bei Trennung/ Scheidung

  • Schriftwechsel in der Trennungs-/ Unterhaltsangelegenheit
  • Scheidungsurteil
  • Urteil/ Vergleich über Unterhalt
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheid  über die Gewährung von
  • Unterhaltsvorschusszahlungen
Lebensunterhalt, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, https://serviceportal.ostbevern.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2012/show
Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2 48207 Warendorf
Telefon 02581 53-0
Fax 02581 53-1099