Anmeldung des Wohnsitzes

Sie sind nach Ostbevern gezogen?

Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.

 

Voraussetzungen

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die volljährige Person die Anmeldung vorzunehmen, in dessen Wohnung Sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis
  • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderreisepass
  • sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein, bitte die Geburtsurkunde mitbringen
  • sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
  • evtl. Fahrzeugpapiere, falls Sie aus dem Kreis Warendorf zuziehen

Was sollte ich sonst noch wissen?

An- Ummeldung von Kindern bei gemeinsamen Sorgerecht: Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten nötig.

 

Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig:

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus
  • Sie ziehen ins Ausland
  • Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz)

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden.

Bei der Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres*r Wohnungsgeber*in (z. B. Eigentümer*in, Hausverwaltung) vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage einer Kündigungsbestätigung des Mietvertrages nicht ausreichend ist. Sofern Sie selbst Eigentümer*in des Objektes sind, entfällt die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung.

Ist es Ihnen nicht möglich die Abmeldung persönlich vorzunehmen, können Sie sich durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Füllen Sie dazu bitte das Abmeldeformular aus und geben es unterschrieben zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten und der Wohnungsgeberbestätigung der bevollmächtigten Person mit.

Hinweis:

Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss sich nicht abmelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Die Abmeldung der alten Wohnung erfolgt sodann automatisch.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für das An- und Abmelden von Wohnungen ist das Bundesmeldegesetz.

Auszug:

  • 17 Anmeldung, Abmeldung

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde

Anmeldung des Wohnsitzes

Sie sind nach Ostbevern gezogen?

Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.

 

Voraussetzungen

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die volljährige Person die Anmeldung vorzunehmen, in dessen Wohnung Sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis
  • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderreisepass
  • sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein, bitte die Geburtsurkunde mitbringen
  • sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
  • evtl. Fahrzeugpapiere, falls Sie aus dem Kreis Warendorf zuziehen

Was sollte ich sonst noch wissen?

An- Ummeldung von Kindern bei gemeinsamen Sorgerecht: Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten nötig.

 

Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig:

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus
  • Sie ziehen ins Ausland
  • Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz)

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden.

Bei der Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres*r Wohnungsgeber*in (z. B. Eigentümer*in, Hausverwaltung) vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage einer Kündigungsbestätigung des Mietvertrages nicht ausreichend ist. Sofern Sie selbst Eigentümer*in des Objektes sind, entfällt die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung.

Ist es Ihnen nicht möglich die Abmeldung persönlich vorzunehmen, können Sie sich durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Füllen Sie dazu bitte das Abmeldeformular aus und geben es unterschrieben zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten und der Wohnungsgeberbestätigung der bevollmächtigten Person mit.

Hinweis:

Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss sich nicht abmelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Die Abmeldung der alten Wohnung erfolgt sodann automatisch.

Anmeldung des Wohnsitzes, Anmeldepflicht, Abmeldung des Wohnsitzes, Wohnungsgeber,Einverständniserklärung https://serviceportal.ostbevern.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/662/show
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