Betreuungsangebote sollen Schülerinnen und Schülern Hilfe zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung eröffnen, Eltern unterstützen und zu regelmäßigen und verlässlichen Schulzeiten führen. Wesentliche Elemente sind u.a. die Gelegenheit zu einem Imbiss oder einer Mahlzeit, zur Erledigung der Hausaufgaben, zu Spiel, Sport und anderen Freizeitangeboten.

Die Teilnahme an Betreuungsangeboten ist freiwillig, Anmeldungen sind jedoch i. d. R. jeweils für ein Schuljahr bindend. Das Land NW hat diesbezüglich Förderprogramme aufgelegt, und zwar u.a. "Schule von acht bis eins" und "Dreizehn plus" für die Primarstufe sowie "Geld oder Stelle" für die Sekundarstufe I.

Seit 2003 gibt es das Förderprogramm "Offene Ganztagsschule im Primarbereich". Die offene Ganztagsschule (OGS) soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Trägern (z.B. aus Kultur und Sport) ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Außerunterrichtliche Angebote an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien sollen den planmäßigen Unterricht ergänzen. Die Ausgestaltung der OGS soll auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulträger, den Schulen und den beteiligten außerschulischen Partnern erfolgen.