Eheschließungen
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Grundsätzlich können in Deutschland nur Personen die Ehe eingehen, die volljährig und geschäftsfähig sind.
Hinweise:
Die Ehe kann auch vor einem*r Standesbeamt*in an einem anderen Ort geschlossen werden.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.
Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass beider Partner
beglaubigte Abschrift aus beiden Geburtsregistern
zusätzlich bei geschiedenen oder verwitweten Partnern: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
eine*r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine*r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
die Verlobten haben gemeinsame Kinder
eine*r der Verlobten ist adoptiert
eine*r der Verlobten hat mehrere Vorehen
eine*r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist?
Ein ausländischer Staatsangehöriger muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dass von seiner Heimatbehörde ausgestellt wurde (vgl. § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht kennen und deshalb nicht ausstellen, oder in denen die Beschaffung eines solchen Zeugnisses nicht möglich ist (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dieser Antrag wird an das entsprechende Oberlandesgericht weitergeleitet. Der*die Präsident*in des Oberlandesgerichtes (in Telgte: Hamm) kann nach Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen.
Weitere Hinweise:
Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem*r anerkannten vereidigten Dolmetscher*in übersetzt und beglaubigt werden.
Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen.
Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein*e Dolmetscher*in bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein*e Trauzeuge*Trauzeugin der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Kosten:
40 EUR für die Anmeldung zur Eheschließung
66 EUR bei Auslandsbeteiligung
Schloss Loburg
Wählen Sie für Ihre romantische Hochzeit das Wasserschloss in Ostbevern. Die Anlage wurde 1294 erstmals urkundlich erwähnt und im Jahr 1760 nach den Plänen von Johann Conrad Schlaun zu einem Barockschloss umgebaut. Nachdem es durch einen Großbrand im Jahr 1899 bis auf die Grundmauern zerstört wurde, erfolgte Anfang des 19. Jahrhunderts der Wiederaufbau, ähnlich dem alten Schloss im neobarocken Stil. Im Trauzimmer des Schlosses können bis zu 100 Gäste Platz finden.
Das Schloss ist umgeben von einem Park mit seiner wunderschönen Rhododendronanlage. Ein Rahmen, der den Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis werden lässt.
Zusatzkosten: 300 €
Heimathaus Ostbevern
Das aus dem 19. Jahrhundert stammende Fachwerkgebäude ist das Geburtshaus des münsterschen Bischofs Johannes Poggenburg. 1995 wurde es dem Heimatverein Ostbevern e.V. zur Errichtung eines Heimathauses überlassen. In diesem befinden sich u.a. eine Schmiede-, Schuster- und Tischlerwerkstatt sowie eine Landschulklasse und Relikte eines alten Molkereibetriebes.
Die Trauung wird im „Kaminzimmer“ vollzogen, in dem bis zu 40 Gäste Platz finden. Für einen anschließenden Stehempfang bietet sich die Tenne des Heimathauses an.
Das Heimathaus kann an ausgewählten Sonntagen zwischen 14:30 Uhr und 17:00 Uhr besichtigt werden.
Zusatzkosten: 125,00 €
Dorfspeicher Brock
Seit dem Jahr 2014 besteht die Möglichkeit, sich auch im Dorfspeicher im Ortsteil Brock trauen zu lassen. Der Dorfspeicher wurde vor ca. 10 Jahre vom Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft Brock e.V. in liebevoller Arbeit im historischen Fachwerkstil errichtet. Die Räumlichkeiten eignen sich hervorragend, um dort standesamtliche Trauungen durchzuführen und bieten für festliche Anlässe den richtigen Rahmen.
In den Räumen finden bis zu 60 Gäste Platz und auch einer anschließenden Feier steht dort nichts im Wege.
Zusatzkosten: 150 €
Rathaus Ostbevern
Selbstverständlich trauen wir Sie auch gerne im Rathaus Ostbevern. Das Trauzimmer befindet sich im 1. OG und ist barrierefrei erreichbar. Der Raum bietet Hochzeitsgesellschaften mit maximal 15 Gästen Platz.
Ihr JA-Wort können Sie sich auch im BEVER-FORUM geben. Der Saal mit seiner großen Glasfront und einem schönen Blick auf die St. Ambrosius-Kirche befindet sich im 2. OG des Rathauses und ist ebenfalls barrierefrei erreichbar. Dort finden Hochzeitsgesellschaft mit maximal 50 Personen Platz.
Kosten
Wir trauen auch außerhalb der Dienstzeiten
Ihr Hochzeitstag soll einer der schönsten Tage in Ihrem Leben werden. Dafür bieten wir Ihnen neben den vielfältigen Räumlichkeiten auch besondere Trauungszeiten. So können Sie sich auch einmal im Monat an einem Wochenende, dass heißt Freitagnachmittag oder Samstagvormittag trauen lassen.
Folgende Standesbeamtinnen und Standesbeamten nehmen die Trauungen vor:
Alicia Grave, Kerstin Michna, Erwin Kock, Barbara Roggenland, Klaus Rüter und Werner Schweck
Was müssen Sie tun?
Sie stimmen mit uns Ihren Wunschtermin ab.
Anschließend erledigen Sie den formellen Teil, die Anmeldung der Eheschließung, beim Standesamt Ihres Wohnortes.
Kosten
- Allgemeine Kosten: | ca. 80,00 € (Anmeldung, Urkunden u. evtl. Familienstammbuch) |
- außerhalb der Öffnungszeiten: | 66,00 € |
- Zusatzkosten für die Örtlichkeit: | 300,00 € (Schloss Loburg) |
150,00 € (Dorfspeicher im Brock) | |
125,00 € (Heimathaus) | |
100,00 € (BEVER-FORUM im Rathaus) |