Einbürgerungen
Zur besseren Integration in die deutschen Lebensverhältnisse können ausländische Mitbürger, die sich längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Das Einbürgerungsrecht unterscheidet zwischen einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung und einer Ermessenseinbürgerung.
Um Deutsche oder Deutscher zu werden, gelten bestimmte Voraussetzungen. Auf der Internetseite www.einbürgerung.de finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mkjfgfi.nrw/einbuergerungnrw.
Einbürgerungsanträge können Sie im Bürgerservice erhalten.
Sie geben hier auch den ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Unterlagen hier ab.
Die Anträge sind hier erhältlich. Sie werden mit allen Unterlagen entgegengenommen und an die zuständige Behörde (Kreis Warendorf) weitergeleitet.
Auf folgendee Seite finden Sie diesbezügliche weitere Informationen:
Kreis Warendorf - Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Unterlagen
Zum Einbürgerungsantrag notwendige Antragsunterlagen
- Antragsvordruck pro Person > 16. Lebensjahr mit beglaubigter Unterschrift
- handgeschriebener Lebenslauf für Personen ab 16 Lebensjahren
- Pass / Nachweis zur Person und Staatsangehörigkeit
- Nachweise zum Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunde; Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Original und Übersetzung nach ISO R-9; Urkunden in aktueller Version)
- ein Passbild
- Aufenthaltsbescheinigung der letzten 8 Jahre
- Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit des Ehegatten bei Einbürgerung
- Einkommensnachweise, wenn die antragstellende Person das 23. Lebensjahr vollendet hat
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (Schulzeugnisse, Studienabschlüsse, deutscher Berufsabschluss) - VHS-Bescheinigungen, allgemeine Sprachkurse reichen nicht aus
- Information zur Loyalitätserklärung
Alle notwendigen Unterlagen bitte im Original und in Kopie vorlegen!!!
Rechtsgrundlagen
Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG
Gesetz über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
Kosten
255,00 € je Einbürgerung
51,00 € für jedes mit eingebürgerte Kind ohne eigenes Einkommen
Für die Ablehnung und Rücknahme eines Einbürgerungsantrages werden ebenfalls Gebühren erhoben.