a) Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

b) Vorübergehende Gestattung eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes

zu a):

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis des Ordnungsamtes der Gemeinde Ostbevern. Da sichergestellt sein soll, dass nur verantwortungsbewusste Personen diese Konzession bekommen, müssen Antragssteller und -stellerinnen eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen.

zu b):

Sie wollen anlässlich einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen und damit einen Gewinn erzielen? Wenn Sie alkoholische Getränke nicht zum „Selbstkostenpreis“ (= Einkaufspreis!) abgeben, dann benötigen Sie immer eine vorübergehende Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Gemeinde Ostbevern. Falls die Veranstaltung etwas größer wird, sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen. Denn je nach Art und Umfang wird es erforderlich, dass Sie aus Sicherheitsgründen verschiedene Auflagen erfüllen.

Unterlagen

  • a) siehe Antragsformular
  • b) schriftlicher formloser Antrag, 6 Wochen vor der Veranstaltung

Rechtsgrundlagen