Namensänderung
Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen ändern zu lassen, so ist dies nur möglich, falls ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.
Anträge auf Namensänderungen können Sie beim Standesamt der Gemeinde Ostbevern stellen. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.
In der Regel entscheidet der Kreis Warendorf über Ihren Antrag. Bitte beachten Sie daher auch die Informationen des Kreises Warendorf.
In einigen Fällen können Sie Ihren Namen durch eine sogenannte „namensrechtliche Erklärung“ direkt beim Standesamt der Gemeinde Ostbevern ändern lassen. Beispiele hierfür sind
die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens nach Auflösung der Ehe
nachträgliche Erklärungen zur Namensführung in der Ehe
Namenserteilung bezüglich Familiennamen von Kindern
Unterlagen
Es sind je nach Ausgangslage unterschiedlich umfangreiche Unterlagen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab beim Standesamt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Warendorf festgesetzt. Bitte beachten Sie daher auch die Informationen des Kreises Warendorf, die Sie auf dessen Internetseite finden.
- 21 EUR für eine namensrechtliche Erklärung
- Namenserklärungen vor der Geburtsbeurkundung oder bei der Eheschließung sind gebührenfrei