Jeder Grundbesitz in Ostbevern wird besteuert. Dabei wird unterschieden, ob er

- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A),
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.

Grundsteuermessbetrag

Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.

Die Grundsteuer wird sodann auf der Grundlage des Grundsteuermessbetrages festgesetzt.

Festsetzung

Über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer erhält der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin einen Abgabenbescheid (in der Regel zu Beginn eines jeden Jahres). Die Steuer ist in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11.) aufgeteilt und errechnet sich wie folgt: Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Grundsteuerhebesatz der Gemeinde Ostbevern.

Die Hebesätze werden vom Rat der Gemeinde Ostbevern beschlossen. Sie belaufen sich aktuell auf:

Grundsteuer A 254 v. H.
Grundsteuer B 443 v. H.

Zuständige Stelle

Fachbereich V
Am Rathaus 1
48346 Ostbevern

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