Neuer Reisepass Version 3.0 ab dem 01.03.2017

Zum 01.03.2017 wurde ein neuer Reisepass für Deutsche  eingeführt.

Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale wurden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

 

Im elektronischen Speichermedium sind beispielsweise neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Des Weiteren wurde neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entsprach, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.

 

Welchen Ausweis benötige ich für meine geplante Reise?

Sie beabsichtigen eine Auslandsreise und benötigen einen Reisepass?

Ihre Auslandsreise ist aber so kurzfristig, dass die Beantragung eines Reisepasses mit nicht festgelegter Lieferzeit nicht weiterhilft?

 

Dann können Sie einen Express-Reisepass beantragen, um möglichst kurzfristig einen Reisepass zu erhalten.

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

 

Sie können Ihren Express-Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.

Für Personen die viel reisen sowie für Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von vier Werktagen nach Eingang der Bestellung bei der Bundesdruckerei können Sie den Reisepass im Bürgerbüro abholen.

Aus produktionstechnischen Gründen kann diese Frist jedoch nicht durchgängig garantiert werden.

Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Foto Mustertafel-BPA-Portal)
  • bei Personen unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten erforderlich

Rechtsgrundlagen

Die Ausstellung von Reisepässen ist im Paßgesetz (PaßG) geregelt.

Kosten

    Reisepass mit 32 Seiten

    (Personen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre) 92,00 Euro

    Reisepass mit 32 Seiten

    (Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre) 69,50 Euro

    Reisepass mit 48 Seiten

    (Personen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre) zusätzlich 114,00 Euro

    Reisepass mit 48 Seiten

    (Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre) 91,50 Euro