Die Abteilung Hochbau ist zuständig für die Errichtung und/oder Sanierung/Umbau von gemeindlichen Gebäuden.

Bei Fremdvergaben an Architekten oder Fachfirmen obliegt dem Hochbauamt die Projektsteuerung und Bauherreneigenschaft.

 

Der Bereich Tiefbau nimmt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung alle Straßen- und verkehrsplanerischen Belange wahr, baut und erneuert gemeindlichen Straßen, Wege, Plätze und Brücken.

Alle Belange der Verkehrssicherheit (u. a. Anordnung von Verkehrsschildern, Sondernutzungs- genehmigungen) nimmt der Tiefbau ebenfalls wahr.