Veranstaltung von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Für die Festsetzung wird je nach Größe und Art des Marktes eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen benötigt.

Vor der Festsetzung eines Marktes melden Sie sich gerne bei dem aufgeführten Ansprechpartner.

Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Detaillierte Zeichnung/Anzahl Verkaufsstände/Marktstände

Rechtsgrundlagen