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Osterfeuer haben eine lange Tradition und sind stets beliebte Anlässe, mit Freunden, Nachbarn und Familien zusammenzukommen. Doch auf der anderen Seite ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nach den Vorgaben des Umweltministeriums NRW grundsätzlich untersagt. 

Das Landesrecht räumt allerdings die Möglichkeit ein, Ausnahmen zuzulassen. Hiervon macht Ostbevern Gebrauch. Als Ausnahme gelten Osterfeuer, wenn sie als Brauchtumsfeuer von in der Gemeinde verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

Diese Ausnahmeregelung ermöglicht es, dass auch in Ostbevern die Tradition gewahrt bleiben kann und niemand auf ein gemütliches Beisammensein am Feuer zu Ostern verzichten muss. 

Die Brauchtumsfeuer sind bei der Gemeinde Ostbevern im Fachbereich Ordnung und Soziales anzuzeigen.